Heimbeirat und Heimaufsicht

Heimbeirat

Das Heimgesetz garantiert älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen, die in einem Heim leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Darunter fallen auch die Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen (Heimmitwirkungsverordnung).

Die Mitwirkung erfolgt durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder die Interessen und Belange der Bewohner/Innen vertreten. Interne Bewohner/Innen und externe Personen (z.B. Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen, Mitglieder von örtlichen Seniorenorganisationen sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen und die Heimleitung bilden den Heimbeirat.

Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich mindestens einmal abzuhaltende Bewohnerversammlung. Sollte aus bestimmten Gründen kein Heimbeirat gewählt werden können, kann ein Heimfürsprecher diese Aufgabe übernehmen.

Im Seniorenzentrum Grüner Weg gibt es einen Heimbeirat.

Wenn Sie ein Gespräch mit Mitgliedern des Heimbeirates wünschen, bitten wir Sie, dies in der Verwaltung mitzuteilen.
Ein Mitglied des Heimbeirates wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Heimaufsicht

Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime regelmäßig im Sinne des Heimgesetzes (HeimG). Darunter fallen Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehören:

  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Beseitigung der Mängel durch Anordnungen und Auflagen (Möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung)
  • Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung
  • umfassender Beratungsauftrag für Bewohner und Angehörige sowie die Mitarbeiter und Träger der Heime (gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes)
  • Bildung von Arbeitsgemeinschaften zusammen mit den Verbänden der Pflegekassen, mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern, in denen sie ihre Arbeit miteinander abstimmen
  • Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe