Pflegeheim Kenzingen

Heimbeirat und Heimaufsicht

Heimbeirat

Das Heimgesetz garantiert älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen, die in einem Heim leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Darunter fallen auch die Maßnahmen, die der Qualitätssicherung der Leistungen des Heimträgers dienen (Heimmitwirkungsverordnung).

Die Mitwirkung erfolgt durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder die Interessen und Belange der Bewohner/Innen vertreten. Bewohner/Innen und externe Personen (z.B. Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen, Mitglieder von örtlichen Seniorenorgani­sationen sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen und die Heimleitung bilden den Heimbeirat.

Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich mindestens einmal stattfindende Bewohnerversammlung. Sollte aus bestimmten Gründen kein Heimbeirat gewählt werden können, übernimmt ein/e Heimfürsprecher/in bzw. ein Heimfürsprecher­gremium diese Aufgabe.

Heimfürsprecher ist Herr Dr. Eberhard Aldinger.

 

Heimaufsicht

Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime regelmäßig im Sinne des Heimgesetzes (HeimG). Darunter fallen Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehören:

  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen
  • Beseitigung bestehender Mängel durch Anordnungen und Auflagen (Möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung)
  • Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung
  • Umfassende Beratung für Bewohner und Angehörige sowie für Mitarbeiter und Träger der Heime (gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes)
  • Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit den Verbänden der Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern, um die Arbeit miteinander abzustimmen
  • Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe