Das Heimgesetz garantiert älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen, die in einem Heim leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Darunter fallen auch die Maßnahmen, die der Qualitätssicherung der Leistungen des Heimträgers dienen (Heimmitwirkungsverordnung).
Die Mitwirkung erfolgt durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder die Interessen und Belange der Bewohner/Innen vertreten. Bewohner/Innen und externe Personen (z.B. Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen, Mitglieder von örtlichen Seniorenorganisationen sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen und die Heimleitung bilden den Heimbeirat.
Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich mindestens einmal stattfindende Bewohnerversammlung. Sollte aus bestimmten Gründen kein Heimbeirat gewählt werden können, übernimmt ein/e Heimfürsprecher/in bzw. ein Heimfürsprechergremium diese Aufgabe.
Heimfürsprecher ist Herr Dr. Eberhard Aldinger.
Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime regelmäßig im Sinne des Heimgesetzes (HeimG). Darunter fallen Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehören: