Das Heimgesetz garantiert älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen, die in einer betreuten Einrichtung leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Darunter fallen auch Maßnahmen, die der Qualitätssicherung und Leistungen des Heimträgers dienen (Heimmitwirkungsverordnung).
Die Mitwirkung erfolgt durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder die Interessen und Belange der Bewohner und Bewohnerinnen vertreten. Der Heimbeirat wird für eine Periode von 2 Jahren gewählt. Wählbar sind alle Bewohner der Einrichtung, deren Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen , Mitglieder örtlicher Seniorenverbände oder von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen. Der Heimbeirat steht in engem Kontakt mit der Heimleitung.
Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich mindestens einmal stattfindende Bewohnerversammlung.
Der Heimbeirat im Seniorenzentrum „Grüner Weg“ in Denzlingen besteht aus fünf Mitgliedern.
Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime regelmäßig im Sinne des Heimgesetzes (HeimG). Darunter fallen Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehören: