Senioren Wohnen

Vermietung in unseren Seniorenwohnanlagen

AWO-Freiburg Geschäftsstelle
Abteilung Hausverwaltung
Sulzburger Straße 4
79114 Freiburg

Besuchersprechzeiten

Montag
9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten

Mittwoch und Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gerne können Sie uns eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen Sie dann zurück.

Ansprechpersonen

Cornelia Hochmuth
Abteilungsleiterin

Manuela Stiefvater
Sachbearbeiterin

Freie Wohnungen

Wir bieten 1 und 2 Zimmer Wohnungen im Betreuten Wohnen für Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren.

Freiburg - Landwasser

ca. 40 m² Wohnfläche
  • Kücheneinrichtung
  • Bad
  • Balkon
  • Abstellraum
  • Kellerraum
  • Aufzug vorhanden

368,97 EUR Kaltmiete
+ 40,00 EUR Küchenzuschlag
+ 80,00 EUR Betriebskosten Vorauszahlung
+ 80,00 EUR Heizkosten Vorauszahlung
+ 108,00 EUR Grundleistungspauschale

Kaution: 3 Monatsmieten

Wohnberechtigungsschein erforderlich

Freiburg - Weingarten

ca. 40 m² Wohnfläche

Sulzburger Straße 6

  • Kücheneinrichtung
  • Diele
  • Bodengleiche Dusche
  • Loggia
  • Kellerabteil
  • Aufzug vorhanden

460,34 EUR Kaltmiete
+ 40,00 EUR Küchenzuschlag
+ 80,00 EUR Betriebskosten Vorauszahlung
+ 80,00 EUR Heizkosten Vorauszahlung
+ 108,00 EUR Grundleistungspauschale

Kaution: 3 Monatsmieten

Wohnberechtigungsschein erforderlich

Freiburg – Im Grün

42,58 m² Wohnfläche mit Küche

ohne Einrichtung

  • Bad
  • Balkon
  • Kellerraum
  • Aufzug vorhanden

383,22 EUR Kaltmiete
+ 160,00 EUR Nebenkosten

+ 108,00 EUR Grundleistungspauschale |

Kaution: 3 Monatsmieten

Freiburg – Landwasser

ca. 50 m² Wohnfläch
  • Bad
  • Balkon
  • Abstellraum
  • Kellerraum
  • Aufzug vorhanden

471,12 EUR Kaltmiete
+ 90,00 EUR Betriebskosten Vorauszahlung
+ 100,00 EUR Heizkosten Vorauszahlung
+ 115,00 EUR Grundleistungspauschale für 2 Personen

Kaution: 3 Monatsmieten

Wohnberechtigungsschein erforderlich

Freiburg - Weingarten

ca. 50 m² Wohnfläche

Sulzburger Straße 4a

  • Kücheneinrichtung
  • Diele
  • Bodengleiche Dusche
  • Loggia
  • Kellerabteil
  • Aufzug vorhanden

 

Ein Beispiel Grundriss steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

493,11 EUR Kaltmiete
+ 40,00 EUR Küchenzuschlag
+ 90,00 EUR Betriebskosten Vorauszahlung
+ 100,00 EUR Heizkosten Vorauszahlung
+ 115,00 EUR Grundleistungspauschale für 2 Personen

Kaution: 3 Monatsmieten

Wohnberechtigungsschein erforderlich

 

Anmeldung

Auf dieser Seite können Sie das aktuelle Anmeldeformular für unsere Seniorenwohnanlagen herunterladen und ausdrucken.

Weitere Informationen

Weingarten
Sulzburger Straße 2-8, Freiburg
Wohnberechtigungsschein Stadt Freiburg im Breisgau

Landwasser
Spechtweg 33-37, Freiburg
Wohnberechtigungsschein Stadt Freiburg im Breisgau

Tennenbacher Platz
Zunftstraße 1-7, Freiburg
Tennenbacher Straße 38
Wohnberechtigungsschein Stadt Freiburg im Breisgau

Im Grün
Im Grün 05, Freiburg
Kein Wohnberechtigungsschein erforderlich

Lerchenstraße
Lerchenstraße 8-10, Freiburg
Kein Wohnberechtigungsschein erforderlich

Leipziger Straße
Leipziger Straße 17-19, Denzlingen
Kein Wohnberechtigungsschein erforderlich

Zum Bezug einer dieser Wohnungen in den Wohnanlagen ist ein Wohnberechti­gungsschein erforderlich. Die dafür maßgeblichen Einkommensgrenzen richten sich ab dem 01.01.2008 nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Danach liegt die Einkommensgrenze für einen

Einpersonenhaushalt
bei € 21.730
Zweipersonenhaushalt
bei € 28.885

Auf Grund besonderer Förderungswege gelten erhöhte Einkommensgrenzen für den Tennenbacher Platz. Danach liegt die Einkommensgrenze für einen

Einpersonenhaushalt
bei € 26.400
Zweipersonenhaushalt
bei € 40.800

Für die Berechnung ist das Gesamtjahreseinkommen maßgebend.

Das maßgebliche Einkommen wird vom Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen ermittelt und der Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Für die Berechnung müssen alle aktuellen Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) vorgelegt werden.

Der Wohnberechtigungsschein kostet 10,00 €, Leistungsberechtigte von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie von Grundsicherung sind hiervon befreit.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Website der Stadt Freiburg.

Bei Fragen zur Wohnraumvermietung der Seniorenwohnanlagen Bifänge und Haslach wenden Sie sich bitte an der Bauverein-Breisgau.

Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg

Tel.: 0761/201-5498
Fax.: 0761/201-5399
E-Mail: alw@stadt.freiburg.de

Sprechzeiten
Montag
10:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch
07:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag
08:00 – 11:30 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde Denzlingen:

Bürgermeisteramt Denzlingen
Hauptstr. 110
79211 Denzlingen

Tel.: 07666/611-0
Fax.: 07666/611-125
E-Mail: gemeinde@denzlingen.de

Sprechzeiten
Montag-Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 – 18.00 Uhr

Online-Schnellbewerbung

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