Senioren Wohnen

Vermietung in unseren Seniorenwohnanlagen
AWO-Freiburg Geschäftsstelle
Abteilung Hausverwaltung
Sulzburger Straße 4
79114 Freiburg
Besuchersprechzeiten
Montag
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten
Mittwoch und Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gerne können Sie uns eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen Sie dann zurück.
Ansprechpersonen
Cornelia Hochmuth
Abteilungsleiterin
Manuela Stiefvater
Sachbearbeiterin
Freie Wohnungen
Freiburg - Weingarten

Erstbezug nach Sanierung mit:
- Kücheneinrichtung
- Diele
- Bodengleiche Dusche
- Loggia
- Kellerabteil
- Aufzug vorhanden
463,44 EUR Kaltmiete
+ 40,00 EUR Küchenzuschlag
+ 85,00 EUR Betriebskosten Vorauszahlung
+ 75,00 EUR Heizkosten Vorauszahlung
+ 96,00 EUR Grundleistungspauschale
Kaution: 3 Monatsmieten
Wohnberechtigungsschein erforderlich
Freiburg – Im Grün

ohne Einrichtung
- Bad
- Balkon
- Kellerraum
- Aufzug vorhanden
564,20 EUR Kaltmiete
+ 160,00 EUR Nebenkosten
+ 96,00 EUR Grundleistungspauschale |
Kaution: 3 Monatsmieten
Freiburg – Tennenbacher Platz

- Küche (ohne Mobiliar)
- Bad
- Balkon
- Abstell- und Kellerraum
- Aufzug vorhanden
326,31 EUR Kaltmiete
+ 160,00 EUR Nebenkosten
+ 96,00 EUR Grundleistungspauschale |
Kaution 3 Monatsmieten
Wohnberechtigungsschein erforderlich
Freiburg - Weingarten

Erstbezug nach Sanierung mit:
- Kücheneinrichtung
- Diele
- Bodengleiche Dusche
- Loggia
- Kellerabteil
- Aufzug vorhanden
Ein Beispiel Grundriss steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
515,09 EUR Kaltmiete
+ 40,00 EUR Küchenzuschlag
+ 88,00 EUR Betriebskosten Vorauszahlung
+ 100,00 EUR Heizkosten Vorauszahlung
+ 103,00 EUR Grundleistungspauschale für 2 Personen
Kaution: 3 Monatsmieten
Wohnberechtigungsschein erforderlich
Freiburg – Landwasser

- Bad
- Balkon
- Abstell- und Kellerraum
- Aufzug vorhanden
368,97 EUR Kaltmiete
+ 40,00 EUR Küchenzuschlag
+ 180,00 EUR Nebekosten
+96,00 EUR Grundleistungspauschale | Kaution 3 Monatsmieten
Wohnberechtigungsschein erforderlich
Anmeldung
Auf dieser Seite können Sie das aktuelle Anmeldeformular für unsere Seniorenwohnanlagen herunterladen und ausdrucken.
Weitere Informationen
Weingarten
Sulzburger Straße 2-8, Freiburg
Wohnberechtigungsschein Stadt Freiburg im Breisgau
Landwasser
Spechtweg 33-37, Freiburg
Wohnberechtigungsschein Stadt Freiburg im Breisgau
Tennenbacher Platz
Zunftstraße 1-7, Freiburg
Tennenbacher Straße 38
Wohnberechtigungsschein Stadt Freiburg im Breisgau
Im Grün
Im Grün 05, Freiburg
Kein Wohnberechtigungsschein erforderlich
Lerchenstraße
Lerchenstraße 8-10, Freiburg
Kein Wohnberechtigungsschein erforderlich
Leipziger Straße
Leipziger Straße 17-19, Denzlingen
Kein Wohnberechtigungsschein erforderlich
Zum Bezug einer dieser Wohnungen in den Wohnanlagen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Die dafür maßgeblichen Einkommensgrenzen richten sich ab dem 01.01.2008 nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Danach liegt die Einkommensgrenze für einen
Einpersonenhaushalt
bei € 21.730
Zweipersonenhaushalt
bei € 28.885
Auf Grund besonderer Förderungswege gelten erhöhte Einkommensgrenzen für den Tennenbacher Platz. Danach liegt die Einkommensgrenze für einen
Einpersonenhaushalt
bei € 26.400
Zweipersonenhaushalt
bei € 40.800
Für die Berechnung ist das Gesamtjahreseinkommen maßgebend.
Das maßgebliche Einkommen wird vom Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen ermittelt und der Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Für die Berechnung müssen alle aktuellen Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) vorgelegt werden.
Der Wohnberechtigungsschein kostet 10,00 €, Leistungsberechtigte von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie von Grundsicherung sind hiervon befreit.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Website der Stadt Freiburg.
bei Fragen zur Wohnraumvermietung der Seniorenwohnanlagen Bifänge und Hassloch wenden Sie sich bitte an der Bauverein-Breisgau
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg
Tel.: 0761/201-5498
Fax.: 0761/201-5399
E-Mail: alw@stadt.freiburg.de
Sprechzeiten
Montag
10:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch
07:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag
08:00 – 11:30 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde Denzlingen:
Bürgermeisteramt Denzlingen
Hauptstr. 110
79211 Denzlingen
Tel.: 07666/611-0
Fax.: 07666/611-125
E-Mail: gemeinde@denzlingen.de
Sprechzeiten
Montag-Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 – 18.00 Uhr